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   OLG Frankfurt, 21.10.1997 - 8 U 129/97   

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https://dejure.org/1997,4906
OLG Frankfurt, 21.10.1997 - 8 U 129/97 (https://dejure.org/1997,4906)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.10.1997 - 8 U 129/97 (https://dejure.org/1997,4906)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 8 U 129/97 (https://dejure.org/1997,4906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Generalunternehmervertrages über die schlüsselfertige Errichtung eines Wohnhauses und Geschäftshauses; Berechtigung zur Lossagung vom Vertrag wegen nicht zu vertretender, mehr als dreimonatiger Verzögerung; Fehlen straßenbaurechtlicher Genehmigung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigungsvoraussetzungen gemäß § 6 Nr. 7 VOB/B

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG §§ 5, 9; VOB/B § 6 Nr. 7, § 8 Nr. 3

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Unterbrechung der Bauausführung: Einschränkung in AGB möglich? (IBR 1999, 410)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verschiebung des Baubeginns um mehr als drei Monate: Kann der Auftragnehmer kündigen? (IBR 1999, 411)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 774
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98

    Zur Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B

    § 6 Nr. 7 VOB/B gilt nicht nur für den Fall der Bauunterbrechung im engeren Sinne, die voraussetzt, daß mit der Bauausführung zunächst begonnen wurde, sondern nach weit überwiegender Ansicht ebenso bei einer entsprechenden Verzögerung des Ausführungsbeginns (OLG Frankfurt, BauR 1999, 774 ff; Ingenstau/Korbion, § 6 VOB/B Rn. 104; Heiermann/Riedl/Rusam, § 6.7 Rn. 57).
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